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Konsularischer Service

Reisepass und/oder Personalausweisbeantragung & Informationen zur Wohnortänderung

  • Bei Beantragung von Ausweisdokumenten ist die persönliche Vorsprache gesetzlich vorgeschrieben. Bei Beantragung oder Verlängerung von Ausweisdokumenten für Minderjährige müssen alle Sorgeberechtigten zusammen mit dem Kind persönlich vorsprechen. Lediglich Personalausweise können von Minderjährigen ab Vollendung des 16. Lebensjahres eigenständig beantragt werden.
  • Sämtliche Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
  • Die Beantragung von Ausweisdokumenten ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie pro Antragsteller jeweils nur einen Termin.
  • Sollte sich Ihr Name nach Eheschließung oder Scheidung geändert haben, so lesen Sie bitte vorab unsere Hinweise zum Namensrecht.
  • Eine Verlängerung von Reisepässen und Personalausweisen ist leider nicht möglich.

  • Gebühren sind am Tag der Beantragung in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard, VISA) zu zahlen. Eine Zahlung per Bankkontakt oder Debitkarte ist leider NICHT möglich!

  • Die Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Die Bearbeitungszeit eines Expressreisepasses beträgt 2 bis 3 Wochen. Unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen, können vorläufige Reisepässe in der Regel noch am Tag der Beantragung ausgestellt werden. Berücksichtigen Sie dies bitte, wenn Sie eine Auslandsreise planen.
  • Es können nur vollständige Anträge angenommen und bearbeitet werden.
  • Sollte bei Beantragung von Ausweisdokumenten eine vorherige Namenserklärung notwendig sein, so muss mit einer erheblichen Verlängerung der Bearbeitungszeit gerechnet werden.

  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Ein aktuelles biometrisch lesbares Passfoto nach deutscher Norm (nicht älter als 3 Monate). Ausführliche Informationen zu biometrischen Passfotos entnehmen Sie bitte unserer Fotomustertafel.
    Im Warteraum der Botschaft befindet sich ein kommerziell betriebener Fotoautomat, der nicht Eigentum der Botschaft ist und daher von uns für die Nutzung keine Gewähr übernommen werden kann. Die Kosten für 6 Passfotos betragen 10,00 Euro. Bitte haben Sie den Betrag passend zur Hand, da der Automat über kein Wechselgeld verfügt. Der Automat ist für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet!
  • Ihr vorhandenes Ausweisdokument (Reisepass/vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass/ Personalausweis) im Original. Ersatzweise eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
  • Einen aktuellen Wohnsitznachweis (Getuigschrift van woonst/Certificate de residence) der belgischen Gemeinde (nicht älter als drei Monate).
  • Ihre Geburts- oder Abstammungsurkunde.
  • Einen Auszug aus dem Familienbuch oder Ihre Heiratsurkunde mit der Bescheinigung über die Namensführung (nur dann erforderlich, wenn sich Ihr Name durch die Heirat / Scheidung geändert hat).
  • Ggf. ein Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners.
  • Ihre Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes in Deutschland. (nur erforderlich, wenn im jetzigen Reisepass/Kinderreisepass/Personalausweis ein deutscher Wohnort eingetragen ist).

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular für Minderjährige
  • Der gültige Reisepass/Personalausweis und Aufenthaltserlaubnis der Sorgeberechtigten.
  • Ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung.
  • Ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Sorgeberechtigten.
  • Ggf. eine beglaubigte Zustimmungserklärung, falls ein Sorgeberechtigter verhindert sein sollte.
  • Ggf. Nachweis zur Namensführung (auch eines älteren Geschwisterkindes).

  • Bei erstmaliger Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises lesen Sie bitte dazu die Informationen zum Namensrecht.

  • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (z.B. der belgischen Staatsangehörigkeit).
  • Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Verleihungsurkunde oder Besitzzeugnis eines Doktorgrades, wenn dieser sich nicht aus einem früheren Reisepass/Personalausweis ergibt und der Eintrag im neuen Reisepass erwünscht ist.

Da das deutsche Meldegesetz nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist, sind Sie nicht verpflichtet, sich bei einer deutschen Auslandsvertretung an-, um- oder abzumelden.

Sollten Sie allerdings eine Wohnortänderung wünschen, so können Sie diese gerne bei uns kostenlos beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür einen Beantragungstermin benötigen und dass im Reisepass lediglich Ihr belgischer Wohnort und im Personalausweis Ihre komplette belgische Anschrift eingetragen wird.

Für die Beantragung benötigen Sie:

  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (Ort des Wegzuges)
  • belgische Wohnsitzbescheinigung (Gemeinde des jetzigen Wohnortes)
  • Antrag auf Wohnortänderung PDF / 371 KB
  • das/die Dokumente (Reisepass und/oder Personalausweis) auf denen die Änderung vermerkt werden soll
  • einen Termin, den Sie über unser Buchungssystem vereinbaren können


Gebührentyp
Biometrischer
Reisepass
über 24 Jahre

Biometrischer
Reisepass
unter 24 Jahre

Grund-
gebühr
in EUR
70,00
37,50
Auslands-
zuschlag
in EUR
31,00
31,00
Örtliche
Unzuständigkeit
in EUR

70,00

37,50
Zuschlag 48 Seiten
in EUR
22.00
22,00
Express-
zuschlag
32,00
32,00
Gebührentyp
Vorläufiger
Reisepass

Reiseausweis
zur Rückkehr

Grund-
gebühr
in EUR
26,00
8,00
Auslands-
zuschlag
in EUR
44,00
44,00
Örtliche
Unzuständigkeit
in EUR
26,00

Bereitschafts-
zuschlag
in EUR
26,00
8,00
Gebührentyp
Personalausweis
über 24 Jahre

Personalausweis
unter 24 Jahre

Grund-
gebühr
in EUR
37,00
22,80
Auslands-
zuschlag
in EUR
30,00
30,00
Örtliche
Unzuständigkeit
in EUR
13,00
13,00
Bereitschafts-
zuschlag
in EUR
13,00
13,00

Personalausweis Wohnort-Änderung: 0,00 EUR

  • Personalausweise und vorläufiger Reisepässe werden nicht von allen Staaten (u.a. den USA) zur Einreise anerkannt. Einreisebestimmungen einzelner Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes Berlin.
  • Für den gewünschten Postversand fallen zusätzlich folgende Portokosten an: Reisepass: 11,60 € - Personalausweis: 9,60 € - für jeden weiteren Reisepass/Personalausweis: 2,00 €

Antragsformulare und Merkblätter

Haben Sie zu den oben genannten Informationen noch weitere Fragen, so nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

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