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„Corona-Sonderzahlung“ für NS-Verfolgte nicht jüdischer Abstammung
Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden.
Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier
Bei weiteren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Rechts- und Konsularabteilung.