Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
„Corona-Sonderzahlung“ für NS-Verfolgte nicht jüdischer Abstammung
Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden.
Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier:
Bei weiteren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Rechts- und Konsularabteilung.