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Deutschsprachige Rechtsanwälte und Notare in Belgien
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Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Aufgrund der Überlastung belgischer Gerichte und Besonderheiten des Prozessrechts können Prozesse lange dauern und hohe Kosten verursachen. Bei Verfahren vor belgischen Gerichten hat jede Partei – auch die obsiegende – die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen (siehe unten, Ziffer 4). Eine außergerichtliche Streitbeilegung ist deshalb stets vorzuziehen.
Allgemeine Informationen
1. Anwaltszwang
Vor den belgischen Gerichten besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Ausnahmsweise ist es in bestimmten Fällen aber erforderlich, dass sich eine Partei vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten lässt.
Generell kann das Gericht einer Partei auferlegen, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, wenn es feststellt, dass diese wegen Erregung oder Unerfahrenheit nicht in der Lage ist, ihre Sache mit gehörigem Anstand oder der notwendigen Klarheit zu vertreten. Ebenso herrscht Anwaltszwang in bestimmten besonderen Verfahrensarten, insbesondere vor dem Jugendgericht, dem Strafgericht, der Sozialschutzkammer und dem Kassationshof. Vor dem Friedensrichter, dem Handelsgericht sowie dem Arbeitsgericht kann sich eine Partei auch durch einen Ehegatten oder einen Verwandten vertreten lassen. Vor dem Arbeitsgericht kann sich ein Arbeitnehmer zudem durch einen Gewerkschaftsvertreter vertreten lassen.
Notarzwang besteht bei Immobilienveräußerungen, in gesetzlich vorgesehenen Fällen bei der Beurkundung einfacher Verträge sowie bei Ehescheidungsverträgen im Fall einer einvernehmlichen Ehescheidung.
2. Zulassung des Rechtsanwaltes
Belgische Rechtsanwälte können grundsätzlich in ganz Belgien vor Gericht auftreten, Beschränkungen gibt es nur hinsichtlich des Kassationshofes. Um vor diesem auftreten zu können, muss ein Rechtsanwalt hierzu besonders zugelassen werden. Die aufgeführten Rechtsanwälte arbeiten in sämtlichen Rechtsbereichen; Spezialgebiete werden gesondert aufgeführt.
3. „Pro Deo“-Anwalt
Mittellose Angeklagte können die Beiordnung eines sogenannten „Pro Deo“-Anwalts beantragen. Dieser Rechtsanwalt wird von den Steuergeldern bezahlt und ist häufig ein Anwaltsreferendar oder Junganwalt. Ein Angeklagter kann jedoch auch darauf bestehen, dass ein bereits etablierter Rechtsanwalt in seiner Sache auftritt, obwohl dies nach wie vor unüblich ist. Anspruch auf einen „Pro Deo“-Anwalt können zum Beispiel Asylbewerber, Sozialhilfeempfänger oder Minderjährige haben. Voraussetzung ist jedoch, dass der Antragsteller ein ernsthaftes Anliegen verfolgen möchte, welches einen Rechtsbeistand erfordert. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Antragsteller tatsächlich über ausreichende Mittel verfügte, einen Rechtsanwalt selbst zu bezahlen, so muss er die Kosten ganz oder teilweise erstatten.
4. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
In aller Regel vereinbaren die Rechtsanwälte in Belgien mit ihren Mandanten ein Stundenhonorar oder ein an dem Streitwert orientiertes pauschales Honorar, welches unabhängig davon, ob die Partei den Rechtsstreit gewinnt oder nicht, zu zahlen ist. In begrenztem Maße besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines zusätzlichen Erfolgshonorars oder die Vereinbarung von Mischformen. Erfolgshonorare sind verboten, sofern die Höhe des Honorars vollständig vom Ergebnis des Verfahrens abhängig gemacht wird.
Jede Partei trägt grundsätzlich ihre eigenen Rechtsanwaltskosten. Allerdings kann im Zivilprozess die obsiegende Partei von der unterlegenen Partei die Erstattung von Prozesskosten verlangen. Die belgische Gesetzgebung sieht für jede Streitwertkategorie einen Basisbetrag vor, der von der unterlegenen Partei grundsätzlich zu erstatten ist. Allerdings steht es im Ermessen des Richters, in Sonderfällen von diesem Betrag abzuweichen und einen höheren oder niedrigeren Erstattungsbetrag festzusetzen. Dabei darf der Richter aber die für jede Streitwertkategorie gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstbeträge nicht unter- bzw. überschreiten.
Neben den Rechtsanwaltskosten sind auch Gerichtskosten zu zahlen. Deren Höhe richtet sich nach dem Gericht, bei dem das Verfahren eingeleitet wird und umfassen unter anderem die Kosten für gerichtliche Handlungen und für die Ausfertigung des Urteils, die Kosten der Beweisaufnahme, Reise- und Aufenthaltskosten der Richter, Staatsanwalte und Urkundsbeamten und Registergebühren. Wenn der Kläger nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzt und der Beklagte belgischer Staatsangehöriger ist, kann dieser in bestimmten Fällen beantragen, dass der Kläger eine Kaution zur Sicherung etwaiger im Prozess zuerkannter Schadensersatzansprüche stellt.
Bestimmte Kosten sind bereits vor der Klageerhebung zu entrichten; Kosten, die während des Verfahrens entstehen, werden in der Regel im Laufe des Verfahrens erhoben. Die Gerichtskosten werden im Urteil grundsätzlich der unterlegenen Partei auferlegt.
5. Sicherheitsleistung
Ein deutscher Kläger braucht vor dem belgischen Gericht grundsätzlich keine Sicherheit zu leisten, soweit er nicht einstweilige Sicherungsmaßnahmen beantragt.
6. Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe kann auf Antrag der Partei oder ihres Rechtsanwaltes beim zuständigen Gericht gewährt werden, wenn der Betroffene zum Beispiel minderjährig oder Sozialhilfeempfänger ist. Sie umfasst die Verfahrenskosten, das heißt unter anderem die Kosten eines Gerichtsvollziehers, z.B. bei Klagezustellung oder weiterer Vollstreckung, sowie die Registrierungssteuer für die erlassenen Urteile. Je nach Grad der Mittellosigkeit des Betroffenen wird die Prozesskostenhilfe vollständig oder teilweise gewährt.
7. Sonstige Rechtsberatungsinstitutionen und Informationsquellen
Die DEBELUX Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer, Bolwerklaan / Avenue du Boulevard 21, B-1210 Brüssel, Tel.: +32 02-203 50 40, Fax: +32 02-203 47 58, Internet: www.debelux.org, E-Mail: ahk@debelux.org, erteilt gegen Entgelt Rechtsrat u.a. in Steuerfragen (Korrespondenzsprachen: Französisch und Niederländisch).
Anwalts-und Gerichtsadressen, Gesetzestexte und sonstige Rechtsinformationen speziell zu Belgien sind u.a. unter folgenden Adressen im Internet zu finden: https://justice.belgium.be/fr (Französisch) / https://justitie.belgium.be/nl (Niederländisch)
Informationen über Anwälte und Gerichte in Belgien sind auf Deutsch verfügbar auf der Portalseite der belgischen Behörden http://www.belgium.be/de/
Weitere Hilfreiche Informationen finden Sie auf Französisch auf der Seite der Brüsseler Anwaltskammer: http://www.barreaudebruxelles.be/
8. Rechtsreferendare
Bewerber sollten über gute Französischkenntnisse und in Flandern über gute Niederländischkenntnisse verfügen.
9. Berufsständische Organisationen der Anwälte und Notare
Königlicher Verband der Notare Belgiens
Fédération Royale du Notariat belge
Koninklijke Federatie van Belgische Notarissen
Rue de la Montagne / Bergstraat 30-34
B-1000 Brüssel
Tel.: 02-505 08 11, Fax: 02-505 08 58
Internet: www.notaire.be (Französisch), www.notaris.be (Niederländisch)
Ordre van Vlaamse Balies (OVB)
Rue du Moniteur / Staatsbladstraat 8
B-1000 Brüssel
Tel.: 02-227 54 70, Fax 02-227 54 79
Internet: www.advocaat.be
E-Mail: ovb@advocaat.be
Ordre des Barreaux francophones et germanophones (OBFG)
Avenue de la Toison d'Or / Gulden-Vlieslaan 65
B-1060 Brüssel
Tel.: 02-648 20 98, Fax: 02-648 11 67
Internet: www.avocats.be
E-Mail: info@avocats.be
Barreau de Bruxelles: www.barreaudebruxelles.be
Rechtsanwälte
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Rechtsanwälte und Notare haben selbst angegeben, deutschsprachig zu sein. Die Benennung beinhaltet keine Angabe zur Qualifikation und/oder Qualität; sie erfolgt ohne Gewähr und ist unverbindlich.
Name und Anschrift | Fachrichtung |
Vanessa Bloch Telefon: +32 (0)2 37 83 264 E-Mail / Homepage: |
Ausschließlich Mediation in den Bereichen Wirtschaft, Arbeit und Familie Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Cyriac Borloo Telefon: +32 59 51 33 66 E-Mail / Homepage: |
Handelsrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Raphaël Brundseaux Telefon: +32 4 221 12 71 E-Mail: |
Zivil - und Handelsrecht, Verkaufsrecht, Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Kanzlei Cairn Legal Frank Weinand Oliver Weinand Chausée de la Hulpe 177/12 Fax: +32 2 787 70 71 E-Mail / Homepage: |
Gesellschaftsrecht
Korrespondenzsprachen der Kanzlei: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Philippe Campolini Telefon: +32 2 533 51 56 E-Mail / Homepage: |
gewerblicher Rechtsschutz Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: Nein |
Wouter Den Haerynck Telefon: +32 3 244 15 60 E-Mail / Homepage: |
Zivilrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Sabina Di Marco Telefon: +32 476 72 14 53 E-Mail / Homepage: |
Zivilrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: Nein |
Euregio Law & Tax Hasselt bv Marco Wirtz Sofie Jacobs Evelyne Ruland Thomas Hermie E-Mail / Homepage: |
Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Inkasso, Handelsrecht Steuerrecht, Handelsrecht, Mediation bei Steuerstreitigkeiten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht Steuerrecht Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Markus Fort Telefon: +32 2 773 40 38 E-Mail / Homepage: |
Steuerrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Alexis Hallemans Telefon: +32 475 476 536 E-Mail / Homepage: |
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Datenschutz, Vertriebsrecht, öffentliches Recht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht, Reiserecht, Sportrecht, Immobilienrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Guido Imfeld Telefon: +49 (0) 173 4211 372 E-Mail / Homepage: |
internat. Wirtschaftsrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Ingrid Jodocy Telefon: +32 2 648 98 50 E-Mail: |
Familienrecht, Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Jana Kern Telefon: +32 3 369 95 65 E-Mail / Homepage: |
Arbeitsrecht, Sozialrecht, bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Baurecht, Städtebaurecht, Umweltrecht, Staatsrecht, Verfassungsrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Philip Klemm Telefon: +32 478 494 206 E-Mail / Homepage: |
Strafrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Kanzlei Kocks & Partners Christoph Kocks Telefon: +32 2 626 14 41 Avenue Legrand 41 E-Mail / Homepage: |
Internationales Wirtschaftsrecht Korrespondenzsprachen: zur Ausbildung aufzunehmen: Ja |
Patrick Maerten Telefon: +32 2 761 46 08 E-Mail / Homepage: |
Arbeitsrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Charlotte Mathieu Kirchstr. 5 Telefon: +32 474 28 76 53 E-Mail / Homepage: |
Urbanismus Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Kanzlei Matray Matray & Hallet Bernd Hübinger Dr. Jan-Henning Strunz Telefon: +32 4 252 70 68 Rue des Fories 2 Weitere Standorte: Telefon: +32 4 252 70 68 E-Mail / Homepage: |
nat. & internat. Wirtschaftsrecht (internat. Handelsstreitigkeiten) M&A, Gesellschaftsrecht, Vertriebsverträge, Geistiges Eigentum, Arbeits-, Verwaltungs-, Verfassungs-, Umwelt-, Bau-, Immobilien-, Vertrags-, Insolvenz-Versicherungsrecht Korrespondenzsprachen der Kanzlei: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Martin Orban Telefon: +32 87 55 56 56 E-Mail / Homepage: |
Zivilrecht, Familienrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht, Eintreibungen, Haftungsrecht, Patent- und Markenrecht, Transportrecht, Handelsrecht, Strafrecht, Konkursverwaltungen, Schuldenvermittlungen, Arbeits- und Sozialrecht, Ausländerrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, öffentliches Recht, Steuerrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Rainer Palm Telefon: +32 80 28 09 02 E-Mail / Homepage: |
Familienrecht, Verkehrsrecht, Haftungsrecht, Mietrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Sabine Perquy-Forke Telefon: +32 2 466 65 21 E-Mail / Homepage: |
Handels- und Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Mediation/ Schlichtung, Transport, Gewerbemiete, Gutachtenverfahren, Forderungseinzug, Vollstreckung, diverse europäische Verfahren, IPR Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Silvia Pfeiff Telefon: +32 2 537 94 31 E-Mail / Homepage: |
Familienrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Estelle Renard Telefon: +32 2 787 91 06 E-Mail: Estelle.renard@lydian.be |
Arbeitsrecht Korrespondenzsprachen: Deutsch, Französisch, Englisch, Niederländisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Edgar Rings Telefon: +32 80 642 737 E-Mail / Homepage: |
Immobilienrecht Korrespondenzsprachen: zur Ausbildung aufzunehmen: Nein |
Karin Schühle Telefon: +32 2 253 26 00 E-Mail / Homepage: |
Internat. Privatrecht, Internationales Privatrecht, Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Johannes Seel Telefon: +32 470 11 54 00 E-Mail / Homepage: J.Seel@athenalaw.be |
Immobilienrecht, Mietrecht, Baurecht, Güterrecht, Architektenrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Kanzlei Simont Braun Eric De Gryse Avenue Louise 250 / 10 E-Mail / Homepage: |
gewerblicher Rechtsschutz Korrespondenzsprachen der Kanzlei: |
Stefanie Stappers Gouverneur Roppesingel 131 Telefon: +32 (0)11/28.15.00 E-Mail / Homepage: |
Handelsvertragsrecht Korrespondenzsprachen: zur Ausbildung aufzunehmen: Ja |
Patrick Thevissen Telefon: +32 87 766 211 E-Mail: |
Strafrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Tilia Law David Sarlette Leuvensesteenweg 369 Bus 1 Tel. +32 2 725 60 63 Kanzlei Eupen: Tel. +32 87 35 29 16 E-Mail / Homepage: |
Unternehmensrecht im Allgemeinen Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Antoine Trévisan Telefon: +32 4 252 06 83 E-Mail: |
Verkehrsrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Prof. Dr. Robin van der Hout Telefon: +32 2 234 11 60 E-Mail / Homepage: |
EU-Wettbewerbsrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Dr. Herman Verbist Telefon: +32 9 334 94 70 |
Wirtschaftsrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Gert Verhellen Telefon: +32 2 280 37 07 E-Mail / Homepage: |
Gesellschaftsrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Anne Werding Telefon: +32 4 220 03 03 E-Mail / Homepage: |
Strafrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Dr. Elisabeth Widmaier Telefon: +32 496 95 33 76 E-Mail / Homepage: |
Zivilrecht Korrespondenzsprachen: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Notare
Raphaël Herbrand Telefon: +32 80 22 80 42 E-Mail / Homepage: |
Korrespondenzsprachen: |
Christian Huylebrouck Telefon: +32 475 23 50 01 E-Mail: CH@chnot.be |
Korrespondenzsprachen: |
Renaud Lilien Telefon: +32 87 74 21 30 E-Mail / Homepage: |
Vermögens- und Erbschaftsplanung Korrespondenzsprachen: |
Antoine Rijckaert Telefon: +32 87 59 53 70 E-Mail / Homepage: |
Familienrecht Korrespondenzsprachen: |