Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beglaubigungen, Bescheinigungen und Beurkundungen
Seal Stempel und Stift schriftlich Business Papierdokument, © Colourbox
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der/die Konsularbeamt*in, dass Sie Ihre Unterschrift persönlich unter einem Dokument geleistet oder anerkannt haben.
Bitte bringen Sie zum Termin das Dokument und einen Personalausweis oder Reisepass mit. Eine belgische Aufenthaltskarte ist hierfür in aller Regel nicht ausreichend.
In folgenden Fällen wird eine Unterschriftsbeglaubigung benötigt:
- Ausschlagung einer Erbschaft. Weiteres dazu erfahren Sie hier.
- Genehmigungserklärung. Diese benötigen Sie, wenn Sie in Deutschland eine Immobilie kaufen oder verkaufen und nicht persönlich beim Notartermin anwesend sein können.
- Antrag auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister. Den Antrag finden Sie hier.
- Erklärungen im Vereins- oder Gesellschaftsrecht.
- Zustimmung zum Passantrag des Elternteils, der bei Antragstellung nicht anwesend sein kann. Das Formular finden Sie hier.
Die Beglaubigung von Unterschriften kostet 56,43 €.
Wenn Sie Kopien beglaubigen lassen möchten, bringen Sie zum Termin bitte die Originalurkunde mit. Die Gebühr hierfür beträgt 31,50 € pro beglaubigte Kopie.
Die Gebühren können bar oder mit einer Visa/Mastercard entrichtet werden.
Für eine Beglaubigung buchen Sie Ihren Termin bitte unter diesem Link.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter https://online-verfahren.notar.de/ov/home Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.
Die Botschaft erstellt oder bestätigt auch bestimmte Bescheinigungen, wie z.B.
- Antrag auf ein deutsches Führungszeugnis. Den Antrag finden Sie hier.
- Grenzübertrittsbescheinigungen für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben. Die Grenzübertrittsbescheinigung wird Ihnen üblicherweise von der deutschen Polizei ausgehändigt, mit der Aufforderung, damit zur Botschaft zu gehen. Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Pass UND Ihre belgische Aufenthaltskarte mit.
Für eine Bescheinigung buchen Sie Ihren Termin bitte unter diesem Link.
Bescheinigungen zum deutschen Recht (Certificat de coutume/Gewoonterechtattesten) erstellt die Botschaft nicht. Wenn eine belgische Stelle eine derartige Bescheinigung fordert, finden Sie hier weitere Informationen.
Bei einer Beurkundung bereitet der/die Konsularbeamt*in das gewünschte Dokument vor, belehrt Sie beim Termin über die Rechtsfolgen und verliest das Dokument, das Sie anschließend genehmigen und unterzeichnen. Nicht jede gewünschte Beurkundung kann in der Botschaft vorgenommen werden.
Beispiele von Beurkundungen bei der Botschaft sind:
- Erbscheinsantrag oder Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Weiteres hierzu erfahren sie hier.
- Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung der Mutter. Die Botschaft beurkundet diese nur in Ausnahmefällen. Wenn ihr Kind in Belgien geboren wurde oder wird, wenden Sie sich bitte an das belgische Standesamt, das die erforderlichen Erklärungen mit Ihnen aufnimmt.
Bitte kontaktieren Sie uns bei einem Beurkundungswunsch unter info@bruessel.diplo.de. Eine Terminvereinbarung über das Termintool ist nicht notwendig, der Termin wird telefonisch oder per Mail mit Ihnen abgesprochen.
Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, wird keine Gewähr übernommen.