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Honorarkonsuln
Botschafter Martin Kotthaus und die drei Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland, © Matthieu Labey
Die Deutsche Botschaft Brüssel verfügt über ein Netzwerk von Honorarkonsuln in vier Amtsbezirken: In den Provinzen Antwerpen, Lüttich, und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützt jeweils ein Honorarkonsul die Arbeit der Botschaft in hervorragender Weise.
Sie leisten einen wichtigen Beitrag bei der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien, namentlich in den Bereichen Außenwirtschaft, Kultur, Rechtspflege und Verkehr. Deutschen sowie inländischen juristischen Personen gewähren sie Rat und Beistand und nehmen ihnen übertragene konsularische Aufgaben wahr.
Honorarkonsuln sind ehrenamtlich tätige Personen, die aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im jeweiligen Gastland der Botschaft gute Kontakte haben und mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sind.
Honorarkonsuln sind nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet. Sie unterliegen in rechtskonsularischen Angelegenheiten auch keinen ausschließlichen Zuständigkeitsregelungen. Da sie mit der rechtskonsularischen Einzelfallbearbeitung nur in Ausnahmefällen und in enger Absprache mit der Botschaft befasst sind, wird darum gebeten, das Servicespektrum des Rechts- und Konsularreferats der Botschaft Brüssel betreffende Ersuchen direkt an dieses zu richten. In begründeten Einzelfällen kann von dort aus ggf. eine Übergabe der Angelegenheit an den örtlich zuständigen Honorarkonsul erfolgen.