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Einige Fakten zu den Medienberichten der vergangenen Tage

22.02.2019 - Artikel

In den letzten Tagen wurde in belgischen Medien berichtet, dass Deutschland Renten an Menschen in Belgien aufgrund eines Erlasses aus dem Jahr 1941 leisten würde. In den Berichten wurde eine Verbindung zwischen Kollaboration und Rentenleistungen aus Deutschland gezogen.

Einige Fakten zu den Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz an Menschen, die in Belgien leben:


In den letzten Tagen wurde in belgischen Medien berichtet, dass Deutschland Renten an Menschen in Belgien aufgrund eines Erlasses aus dem Jahr 1941 leisten würde. In den Berichten wurde eine Verbindung zwischen Kollaboration und Rentenleistungen aus Deutschland gezogen.

Deutschland ist sich sehr bewusst, wieviel Leid und Unglück die deutsche Besatzung von Belgien, der zweite Weltkrieg und die Schoa über Belgien, Europa und die Welt gebracht haben. Die Deutschen sind dankbar, dass Belgien und die anderen Gründerstaaten der Europäischen Union Deutschland einen großen Vertrauensvorschuss entgegengebracht haben, als sie gemeinsam mit uns die Basis für ein friedliches, demokratisches, rechtsstaatliches und prosperierendes Europa legten. Auch die Tatsache, dass Belgien schnell nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland die diplomatischen Beziehungen zur jungen Bundesrepublik aufgenommen hat, bleibt unvergessen. Heute sind Belgien und Deutschland engste Partner in Europa und der Welt – ja wir sitzen sogar beide gleichzeitig für 2 Jahre im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in New York.

Das Unglück, welches das Nazi-Regime über die Welt gebracht hat, wird niemals durch Geld kompensiert werden können. Aber Deutschland hat es sich zur Aufgabe gemacht, wenigstens ein Teil des Leids zu mindern. Dazu hat Deutschland bis heute insgesamt über 75 Milliarden Euro durch die öffentliche Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung geleistet.

Die Berichterstattung der letzten Tage dreht sich um Zahlungen nach dem BVG, dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges, kurz Bundesversorgungsgesetz. Diese werden für gesundheitliche Schädigungen in Ausübung einer militärischen oder militärähnlichen Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse geleistet. Die Leistungen sind zu versagen, wenn der Berechtigte oder derjenige, von dem sich die Berechtigung

ableitet, während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.

Man kann also nur dann eine Entschädigung nach dem BVG bekommen, wenn man zum einen, einen Gesundheitsschaden, beispielsweise eine Amputation oder ähnliches erlitten hat. Zum anderen muss dies im Zusammenhang mit einer Tätigkeit militärischer oder militärähnlicher Art geschehen sein – das kann auch eine Tätigkeit beim Reichsarbeitsdienst oder beim Luftschutz gewesen sein, aber natürlich auch als Soldat. Zum dritten darf aber laut §1a BVG derjenige, der eine Entschädigung nach dem BVG bekommen möchte, sich nicht an Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben. Hat er oder sie das getan, dann entfällt der Anspruch.

Ob alle diese drei Voraussetzungen geben sind, wird in jedem Fall überprüft. Im Fall von Belgien vom Landschaftsverband Rheinland. Die Überprüfung ist laut § 1a BVG dann besonders vertieft, wenn derjenige, der den Anspruch stellt, freiwilliges Mitglied der SS war. Die Botschaft oder das Auswärtige Amt sind bei der Überprüfung oder der Antragstellung nicht involviert.

Im Fall von Belgien wurden die BVG-Bezieher mehrfach überprüft. Unter anderem mit Abgleich von Listen des Simon Wiesenthal Centers, Archiv- und weiteren Recherchen. Zur Zeit beziehen in Belgien noch 18 Personen BVG-Leistungen. Dies können sowohl Belgier, als auch Deutsche als auch Menschen anderer Nationalitäten sein, die in Belgien leben. Die Namen derjenigen sind der Botschaft nicht bekannt, da der Grundsatz des Schutzes persönlicher Daten auch im Sozialrecht und gegenüber der Botschaft gilt.

Es gibt keine uns bekannten Zahlungen auf der Basis einer Rechtsgrundlage von 1941. Es gibt keine Zahlungen, die aufgrund von Kollaboration geleistet werden.

Bereits am 28. März 2017 äußerte sich der damalige Botschafter, Rüdiger Lüdeking, in der Kammer zu diesem Thema. Seine einführende Erklärung vor dem Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten des belgischen Parlaments gilt weiterhin: Einführende Erklärung (auf Französisch)

Im Anschluss an diese Sitzung im Auswärtigen Ausschuss reiste am 11. Juni 2018 eine Gruppe von Abgeordneten nach Berlin, um diese Fragen weiter zu erörtern und sich über die deutschen Anstrengungen zur Wiedergutmachung zu informieren.

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