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Umweltzonen in Belgien

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­, © Colourbox

Artikel

In drei belgischen Städten, in Brüssel, Antwerpen und Gent, gibt es Umweltzonen (Low Emission Zones – LEZ). In diese darf nur einfahren, wer mit seinem Fahrzeug bestimmte Abgasnormen einhält. Schilder an den Einfallswegen der Städte weisen auf die LEZ hin. Wer die Abgasnorm erfüllt, darf die Städte nur mit vorheriger Registrierung (siehe unten) befahren. Unterbleibt die Registrierung oder erfüllt Ihr Fahrzeug die Abgasnorm nicht, drohen Bußgelder.

Ob für Ihr Fahrzeug ein Fahrverbot besteht, richtet sich nach der Euro-Norm Ihres Fahrzeugs. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug einen Partikelfilter hat oder nicht. Die Euro-Norm eines Fahrzeugs ist auf der Zulassungsbescheinigung angegeben. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Norm Ihr Fahrzeug erfüllt, können Sie dies online auf den Webseiten der einzelnen Städte ermitteln.

Brüssel

In Brüssel wird die Umweltzone im Westen, Norden und Osten durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt, im Süden durch die Gemeinde Watermael-Boitsfort. Der Autobahnring selbst gehört nicht zur Umweltzone.

In der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit den Schadstoffnormen Euro 0 und Euro 1 sowie für Dieselfahrzeuge zusätzlich mit den Schadstoffnormen Euro 2 und 3. Dies betrifft PKW, Lastwagen ≤ 3,5 Tonnen Kategorie N1, Busse und Reisebusse.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Umweltzone Brüssel: https://lez.brussels/mytax/de/

Antwerpen

In Antwerpen wurde die Innenstadt und das Stadtviertel Linkeroever zur Umweltzone erklärt.

Dort gilt das Fahrverbot für Fahrzeuge mit den Schadstoffnormen Euro 0 und Euro 1 sowie für Dieselfahrzeuge zusätzlich mit den Schadstoffnormen 2, 3 und 4. Davon betroffen sind PKW, (Klein-)Busse, Reisebusse, Transporter und LKW.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.slimnaarantwerpen.be/de/was-andert-sich-ab-1-januar-2020

Gent

Die Genter Umweltzone beschränkt sich auf das Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße (R40). Die Ringstraße selbst ist nicht Teil der Umweltzone.

Dort gilt das Fahrverbot wie in Antwerpen für Fahrzeuge mit den Schadstoffnormen Euro 0 und Euro 1 sowie für Dieselfahrzeuge zusätzlich mit den Schadstoffnormen 2, 3 und 4. Davon betroffen sind PKW, (Klein-)Busse, Reisebusse, Transporter und LKW.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://stad.gent/de/umweltzone-gent-2020

Ausnahmen

Fahrzeuge, die unter das Verbot fallen, können trotzdem mit einer Umweltzonen-Tageskarte für 35,00 Euro in die Umweltzone fahren. Sie können pro Kennzeichen maximal 8 Mal pro Jahr eine Umweltzonen-Tageskarte kaufen.

Außerdem gibt es Ausnahmezulassungen auch über einen Tag hinaus, z. B. für ältere Fahrzeuge (Oldtimer). Diese werden jedenfalls in Antwerpen und Gent nur gegen eine Gebühr erteilt, deren Höhe u. a. von der Dauer der Zulassung abhängt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Städte.

Registrierung und Bußgelder

Wenn Ihr Fahrzeug die Abgasnorm erfüllt, dürfen Sie die Städte dennoch nicht einfach befahren, sondern müssen sich zuvor registrieren. Wenn Sie sich nicht registrieren, droht in Brüssel eine Geldbuße in Höhe von 350 €, in Antwerpen und in Gent in Höhe von 150 €.

Die Registrierung ist kostenlos. Es müssen nur Fahrzeuge mit einem ausländischen Kennzeichen registriert werden. Wenn Sie sich registriert haben, können intelligente Kameras bei einem Abgleich des Nummernschilds das Fahrzeug erkennen. Sie registrieren Ihr Fahrzeug hier:

Brüssel

Antwerpen

Gent

Beachten Sie, dass eine Registrierung i. d. R. 24 Stunden vor Einfahrt in die Stadt erfolgen sollte, um sicher zu gehen, dass die belgischen Behörden Ihre Daten erhalten haben.

Diese Informationen beruhen auf Erkenntnissen der Botschaft im Zeitpunkt der Erstellung des Artikels. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.



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