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Informationen für deutsche Staatsangehörige in Belgien zur Teilnahme an Bundestags- und Europawahlen

01.01.2017 - Artikel

Bundestagswahlen

  1. In Belgien wohnhafte deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland noch gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen, erhalten eine Wahlbenachrichtigung an ihre deutsche Meldeadresse und haben dann die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt in Deutschland anzufordern.
  2. Im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland nicht mehr gemeldet sind, können ebenfalls per Briefwahl an den Bundestagswahlen teilnehmen sofern sie entweder
  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt, in einem Zeitraum vom Tages ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder
  • Wenn sie aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Die in Deutschland nicht mehr gemeldeten Deutschen werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, sondern nur auf Antrag. Der Antrag muss bei der Gemeinde gestellt werden, in der der Wahlberechtigte vor dem Fortzug aus Deutschland zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Antragsformulare sind etwa drei Monate vor dem Wahltermin auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

Alle wichtigen Informationen zum Verfahren und zu den Wahlterminen sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin eingestellt: www.bundeswahlleiterin.de .

Wahlen zum europäischen Parlament

Alle deutschen Wahlberechtigten, die in Belgien leben, können entweder in Deutschland oder in Belgien wählen. Das Wahlalter wurde auch in Deutschland auf 16 Jahre gesenkt.

  1. Wer in Deutschland wählen möchte und dort noch mit Wohnsitz gemeldet ist, erhält dort eine Wahlbenachrichtigung und kann damit ohne weiteres in Deutschland wählen, sei es durch Briefwahl oder unmittelbare Stimmabgabe. Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss nicht gestellt werden.
  2. Wer in Deutschland wählen möchte und dort nicht mehr gemeldet ist, kann trotzdem noch deutsche EP-Kandidaten wählen, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis seiner früheren Heimatgemeinde stellt. Das Verfahren entspricht dem bei den Bundestagswahlen (s.o.); das Antragsformular kann auf der Seite www.bundeswahlleiterin.de heruntergeladen werden.
  3. Wer hingegen in Belgien wählen möchte und sich bisher noch nicht in das Wählerverzeichnis bei seiner belgischen Wohnsitzgemeinde eingetragen hat, muss sich bei seiner hiesigen Wohnsitzgemeinde bis zum 80. Tag vor dem Wahltermin in das belgische Wählerverzeichnis eintragen lassen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre belgische Wohnsitzgemeinde oder besuchen die Internetseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres: www.elections.fgov.be .

Landtags- und Kommunalwahlen in der Bundesrepublik Deutschland

Eine Teilnahme an den Landtags- und Kommunalwahlen in der Bundesrepublik ist bei Auslandswohnsitz nicht möglich. Nähere Informationen hierzu erteilen die Innenressorts der Länder.

Haftungsausschluss:
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretung im Königreich Belgien zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen.

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