Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Für die Einreise nach Großbritannien wird ein gültiger Reisepass benötigt

Artikel

Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Dies gilt auch für Transitreisende.

Ein Personalausweis reicht NICHT aus.

Wenn Sie einen gültigen Reisepass zu Hause haben, holen Sie diesen bitte.

Nur in nachweislichen Ausnahmefällen (Härtefällen) kann bei der Deutschen Botschaft Brüssel für die Einreise nach Großbritannien ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Touristische Reisen stellen keinen Härtefall dar. Eine Beantragung ist nur an Werktagen und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Hierzu melden Sie sich bitte über das Kontaktformular bei der Botschaft und erklären kurz Ihre Situation. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch diese Terminanfrage aufgrund des hohen Aufkommens mit einer Wartezeit von einigen Tagen einhergehen kann. Zudem muss bei einer Beantragung in Brüssel aufgrund der zur Passausstellung notwendigen Ermächtigungsanfrage bei der Passbehörde Ihres Wohnortes mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Am Wochenende kann die Botschaft keine vorläufigen Reisepässe für die Einreise nach Großbritannien ausstellen, da hierzu eine Ermächtigung der Passbehörde Ihres Wohnorts notwendig ist, die am Wochenende ebenfalls geschlossen ist.

nach oben