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Ausweisverlust

Dieb mit Handschuh versucht einen Reisepass zu stehlen

Dieb mit Handschuh versucht einen Reisepass zu stehlen, © picture alliance / imageBROKER

Artikel

Mein Ausweisdokument wurde gestohlen, was muss ich jetzt machen?

Zur Rückkehr nach Deutschland nach einem Ausweisverlust (z.B. Diebstahl) kann Ihnen ggf. ein „Reiseausweis als Passersatz“ (RAP) ausgestellt werden. Sofern ihre Identität nicht nachgewiesen werden kann, muss grundsätzlich die zuständige Passbehörde zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen Identitätsnachweise (z.B. beim zuständigen Bürgeramt in Deutschland) angefordert werden müssen. Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr für die Ausstellung zu entrichten ist.

Für die Ausstellung eines neuen biometrischen Reisepasses oder Personalausweises nach Verlust gelten die allgemeinen Vorschriften zur Beantragung für Erwachsene oder Minderjährige. Diese Dokumente können auch nur nach Terminvereinbarung während der regulären Öffnungszeiten beantragt werden.



Mein Ausweisdokument ist abgelaufen, was muss ich jetzt machen?

Die Einreise nach Deutschland ist auch mit einem abgelaufenen deutschen Ausweis möglich. Sofern Sie mit dem Flugzeug reisen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Fluggesellschaft nach deren Regularien.



Ich habe kein gültiges Ausweisdokument (mehr/mit) und möchte unbedingt reisen, was muss ich jetzt machen?

Nur in nachweislichen Notfällen (z.B. Todesfälle, Krankheitsfälle in der Familie, unaufschiebbare dienstliche Reisen, Diebstahl) können im Einzelfall Notfalltermine vergeben werden. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall eine E-Mail über unser Kontaktformular, wir setzen uns dann baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung.

In einem nachweislichen Notfall (z.B. Todesfälle, Krankheitsfälle in der Familie, unaufschiebbare Rückreisen nach Deutschland, Diebstahl ohne Wohnsitz in Belgien) außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie unseren Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer +32 475 57 77 62.

Urlaubsreisen stellen keinen Notfall dar.


Antragsformular



Hinweis:

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten Informationen, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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