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eID-Karte

Die neue eID-Karte

Die neue eID-Karte, © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Artikel

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und mindestens 16 Jahre alt sind.



Wofür benötige ich die eID-Karte?

Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.



Wie beantrage ich eine eID-Karte?

Anträge auf Erteilung einer eID-Karte können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.



Was benötige ich zur Beantragung der eID-Karte?

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Daher müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nachweisen, z.B.: Strom-/ Gas-/ Wasser-/Telefonrechnung, Mietquittung oder Bescheinigung der Gemeinde (nicht älter als 3 Monate).

Weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.



Wie lange ist die eID-Karte gültig?

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.



Was kostet die eID-Karte?

Die eID-Karte kostet Sie eine Gebühr von 37,00€.


Wo finde ich mehr Informationen zur eID-Karte?

1. Weitere nützliche Links und Informationen zur eID-Karte finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

2. Weiterführende Informationen zum Online-Ausweisen auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

3. Die Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur eID-Karte (nur Englisch)

4. Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG).




Hinweis:

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten Informationen, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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