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Kurzzeitaufenthalte (max. 90 Tage)
Schengen Visum, © colourbox
Für kurzfristige Aufenthalte (max. 90 Tage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen) benötigen Angehörige von Drittstaaten eine gültige belgische Aufenthaltserlaubnis sowie einen gültigen nationalen Reisepass. Die Beantragung eines Besuchsvisums entfällt.
Ausländer, die mit einem gültigen Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können ihren Aufenthalt in Belgien nur bei der für ihren Wohnort zuständigen Stadtverwaltung verlängern. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Schengen-Staat das ursprüngliche Visum erteilt hat. Die Botschaft kann keine Visa verlängern.