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Fonds für nach dem 01.01.1928 geborene Holocaustüberlebende

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Ende August 2014 einigten sich die Jewish Claims Conference (JCC) und das Bundesfinanzministerium auf die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds in Höhe von 250 Millionen Dollar, der finanzielle Hilfe für die in ihrer Kindheit verfolgten jüdischen NS-Opfer bereitstellen soll.

Der Fonds soll Überlebende weltweit entschädigen, die sich als Kinder (geboren nach dem 01.01.1928) mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager oder Ghetto aufhalten mussten oder sich versteckt hielten. Betroffene sind berechtigt, eine Einmalzahlung von 2.500 Euro für medizinisch-psychotherapeutische Hilfe zu erhalten.

Der Entwurf wurde am 03.12.2014 durch den Haushaltsausschuss des Bundestages gebilligt.

Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die Jewish Claims Conference.

Jewish Claims Conference
Article 2 Fund / Hardship Fund Claims Processing
Sophienstrasse 44
D - 60487 Frankfurt am Main
Deutschland

Tel.: + 49 69/970701-0
Fax: + 49 69/970701-40
Email: A2-HF-CEEF2@claimscon.org
http://www.claimscon.de

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