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Informationen zur Besteuerung deutscher Renten

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Seit dem 01.01.2005 sind deutsche Renten die ins Ausland gezahlt werden steuerpflichtig. In Belgien ansässige Bezugsempfänger sind daher gehalten, in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben.

Die Höhe der zu zahlenden Steuer hängt davon ab ob sie nach der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht ermittelt wird.

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat ist grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden. In einer Vielzahl von Fällen fällt dann keine bzw. nur eine sehr geringe Steuer an. Bei der Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht sind zusätzlich Nachweise Ihres belgischen Einkommens erforderlich. Entweder fügen Sie Kopien der vollständigen belgischen Steuerbescheide bei oder Sie lassen die Bescheinigung EU/EWR  vom belgischen Finanzamt ausfüllen und senden diese mit.

Übrigens:
Vergessen Sie nicht Ihre deutschen Renteneinkünfte in der belgischen Steuererklärung mit anzugeben! Hierzu stellt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen (Rentenbezugsmitteilung) aus.

Für die Steuerfragen von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland ist das Finanzamt in Neubrandenburg zuständig welches wie folgt erreichbar ist:

Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 11 01 40
D - 17041 Neubrandenburg
Deutschland

Tel.: +49 395 44222 47000
Fax: +49 395 44222 47100
E-mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Website: Finanzamt Neubrandenburg

Die Botschaft verfügt leider nicht über weitere Informationen, um Sie in Steuerfragen adäquat beraten zu können.

Disclaimer - Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können.

Weitere Informationen

Von der Besteuerung ausgenommen sind allerdings Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung bzw. deren Hinterbliebene. Dies sind insbesondere…

Hinweis für ehemalige zivile Zwangsarbeiter aus Belgien während der national­sozialis­tischen Gewaltherrschaft

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