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Beschaffung von Personenstandsurkunden
Deutsche und belgische Personenstandsurkunden werden in der Regel wechselseitig anerkannt, d.h. es bedarf weder einer Legalisation noch der Haager Apostille.
Zur Beantragung von Personenstandsurkunden und Abschriften (Geburt, Heirat, Sterbefall, …) wenden Sie sich bitte direkt an das hierfür zuständige Standesamt.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Standesfall (Geburt, Heirat, Tod, Lebenspartnerschaft) ereignet hat.
Beispiel: Wenn Herr X in Hannover geboren wurde und eine neue Geburtsurkunde braucht, kann er sie beim Standesamt in Hannover bestellen.
Nahezu alle Städte und Gemeinden haben eine Homepage und Urkunden können größtenteils auch per E-Mail beantragt werden.
Wenn Sie deutsche Personenstandsurkunden anfordern wollen, wird immer Ihre postalische Adresse benötigt, da Urkunden nicht etwa per E-Mail übersandt werden.
Wichtig: Geben Sie bei der Bestellung auch Ihre Telefonnummer und Emailadresse für Rückfragen an!
Die Botschaft empfiehlt, eine Fotokopie des Passes oder Personalausweises des Antragstellers beizufügen und ggf. eine entsprechende Vollmacht.
Personenstandsurkunden aus Belgien
Benötigen Sie Personenstandsurkunden aus Belgien, so wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige belgische Standesamt.
Die Gebühren für die Urkunden können zwischen den Gemeinden leicht variieren, je nach Höhe der Gemeindegebühr (Richtwert ca. € 7,00). Bei einer Beantragung aus dem Ausland können zusätzlich Auslagen, z.B. für das Porto, erhoben werden. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Gemeinde genau zu den anfallenden Kosten.
Wenn Sie im Internet den Namen der gesuchten Stadt eingeben (z.B. www.antwerpen.be) und den Begriff burgerlijke stand / état civil (je nach Amtssprache der jeweiligen Stadt d.h. niederländisch oder französisch), finden Sie die zuständigen Standesämter.
Laut Frage 4.1.8. der FAQs zu elektronischen Personenstandsurkunden auf der Webseite des belgischen Innenministeriums sind Abschriften in jedem belgischen Standesamt auch auf Deutsch möglich.
Mehr Info vom Auswärtigen Amt zum Internationalen Urkundenverkehr / Legalisation von Urkunden