Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erste Schritte in Belgien

Atomium

Atomium, © Ute Grabowsky/photothek.net; 2018 – www.atomium.be – SOFAM Belgium

28.12.2020 - Artikel

Als EU-Staatsangehörige können Deutsche sich in Belgien niederlassen, ohne dass Sie dabei den für Drittstaatsangehörige geltenden ausländerrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Sie erhalten hier einen Überblick über erste Schritte, die nach Ankunft in Belgien auf Sie zukommen könnten.

Das Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ergibt sich aus der von den einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzenden Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

Danach hat jeder Unionsbürger das Recht, sich bis zu drei Monate uneingeschränkt in jedem EU-Mitgliedstaat aufzuhalten, wenn er im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist. Dies gilt auch für Familienangehörige, die selbst nicht Unionsbürger sind.

Ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist Unionsbürgern gestattet, wenn diese:
– Arbeitnehmer oder Selbständige sind ODER
– über ausreichende Existenzmittel sowie über einen umfassenden
Krankenversicherungsschutz im Aufenthaltsstaat verfügen ODER
– Student oder Auszubildende sind sowie über ausreichende Existenzmittel und einen
umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufenthaltsstaat verfügen ODER
– Familienangehörige eines Unionsbürgers sind, die eine der genannten
Voraussetzungen erfüllen.

Einreise, Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern in Belgien werden durch das Gesetz vom 15. Dezember 1980 und den Königlichen Erlass vom 8. Oktober 1981 bezüglich Einreise ins Staatsgebiet, Aufenthalt, Niederlassung und Entfernen von Ausländern geregelt. Diese Vorschriften wurden seit Inkrafttreten mehrfach aktualisiert. Regelungen zum Aufenthalt eines Unionsbürgers von mehr als drei Monaten enthalten die Art. 9 ff. des genannten Gesetzes.

Unionsbürger müssen ihre Anwesenheit innerhalb von 10 Werktagen nach der Ankunft bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts melden. Hierzu benötigen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis. Sie erhalten dann ein spezielles Dokument, die so genannte „Anwesenheitsbescheinigung“ („déclaration de présence“).

Wenn Sie sich länger als drei Monate in Belgien aufhalten wollen, ist es erforderlich, binnen drei Monaten nach Einreise in Belgien bei der Gemeinde einen Registrierungsantrag („demande d'attestation d'enregistrement“) zu stellen. Dies kann mit der Anwesenheitsanzeige verbunden werden.

Zur Registrierung bei der Gemeindeverwaltung sind i.d.R. folgende Dokumente erforderlich:
- Personalausweis, Reisepass oder bei Kindern: Kinderpass
- Passbilder (Anzahl variiert in den Gemeinden)
- Abmeldebescheinigung vom bisherigen Wohnort
- Mietvertrag
- Nachweise über den Aufenthaltszweck (z.B. Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, etc.)

In einigen Gemeinden wird zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Über die im konkreten Fall erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte direkt bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung.

Wie auch in Deutschland wird für die Bearbeitung der Anträge in Belgien eine Gebühr fällig, die in den Gemeinden variieren kann.

Die Anmeldung wird in Belgien zusätzlich durch die Polizei überprüft. In diesem Zusammenhang kommt die Polizei üblicherweise bei Ihnen zu Hause vorbei, um die Adresse etc. zu überprüfen. Anschließend erhalten Sie eine „nationale Registrierungsnummer“ („numéro de registre national“), mit der Sie in Belgien eindeutig identifiziert werden können und die Sie für verschiedene administrative Zwecke benötigen. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit erhalten Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung.

Bitte beachten Sie: Die Aufenthaltsbewilligung stellt kein Ausweispapier dar, sodass der deutsche Personalausweis bzw. Reisepass mitgeführt werden muss. Auch berechtigt das Dokument nicht zum Grenzübertritt.

Eine Gesamtübersicht zu den administrativen Schritten nach Ihrer Ankunft in Belgien finden Sie in englischer Sprache und in deutscher Sprache.

Weitere Informationen in Bezug auf Ihr Recht im EU-Ausland zu leben, zu arbeiten und zu studieren erhalten Sie im Internetangebot der Europäischen Kommission.

Ungeachtet der Tatsache, dass Unionsbürger ihr persönliches Hab und Gut zoll- und steuerfrei nach Belgien mitnehmen dürfen, müssen Kraftfahrzeuge dennoch offiziell nach Belgien eingeführt und dort angemeldet werden. Dies erfordert einige Formalitäten. Genau wie in Deutschland muss auch in Belgien ein Fahrzeug am Wohnsitz des Halters angemeldet werden. Die Anmeldung in Belgien muss umgehend nach dem Umzug erfolgen.

Zollamt
Die Einfuhr in Belgien geschieht über das Zollamt (l'Administration des douanes / Administratie der Douane)
Eine Liste der verschiedenen Zollämter in Belgien finden Sie unter folgendem Link.


Außerdem kann das für die Region Brüssel zuständige Zollamt Auskunft darüber erteilen, welches das zuständige Zollamt für Ihren Wohnort ist:

Rue de l’Entrepôt
Stapelhuisstraat 11
1020 Brüssel

Tel.: 02/ 421.38.30,
02/ 421.38.31 oder
02/ 422.11.91

Weiterführende Informationen zum Anmeldeverfahren Ihres Fahrzeugs finden Sie unter folgenden Links:
https://finances.belgium.be/fr/douanes_accises
https://mobilit.belgium.be/fr/circulationroutiere/immatriculation_des_vehicules/procedure_dimmatriculation

Zulassungsstelle
Nachdem die Einfuhr über den Zoll geschehen ist und das Fahrzeug auch versichert wurde, muss die Zulassung in Belgien über die Zulassungsstelle (D.I.V. / Direction Immatriculation des Véhicules / Directie inschrijvingen voertuigen) veranlasst werden.
Weitere Informationen sowie Adressen der Zulassungsstellen erhalten Sie über die zentrale Zulassungsstelle.

Technische Überprüfung
Sollte eine technischen Überprüfung (Contrôle Technique / Autokeuring) erforderlich sein, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann, so finden Sie hier weitere Informationen („Groupement des Entreprises agréées de Contrôle Automobile et du Permis de Conduire“).

Kfz-Versicherung
Für den Wagen muss eine belgische Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Der entsprechende Versicherungsnachweis wird für die Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigt.

Führerschein
Mit dem Wohnortwechsel ist Ihre belgische Gemeinde für alle Führerscheinangelegenheiten zuständig, unabhängig davon, ob Sie im Besitz einer deutschen oder belgischen Fahrerlaubnis sind.
Sie können in Belgien Ihren deutschen Führerschein registrieren lassen.
Die Registrierung erleichtert die Neuausstellung im Falle eines Diebstahls oder Verlusts.

Vor Ihrem Umzug nach Belgien können Sie sich an die EURES-Berater (EURES = Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität) wenden, welche eine auf Ihre persönlichen Lebensumstände abgestellte Beratung sowie Hilfestellung bei der Stellungsuche anbieten.

Auch die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) bietet Unterstützung bei der Arbeitssuche in Belgien.

Es lohnt sich auch ein Blick auf die Website der Deutsch-Belgisch-Luxemburgischen Handelskammer (debelux) mit Sitz in Köln und Brüssel.

Arbeitsämter in Belgien:

  • für Flandern: www.vdab.be (Niederländisch + auch Info auf Deutsch bezüglich des Dienstleistungsangebotes sowie Info zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Schul-pflicht usw.)
  • für die Wallonie: www.leforem.be (nur Französisch)
  • für Brüssel: www.bgda.be (Englisch, Niederländisch und Französisch)

Für den Aufenthalt in Belgien müssen Sie krankenversichert sein. Sie können eine gesetzliche Krankenversicherung in Belgien auswählen. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt als Student) können Sie auch weiter bei der deutschen Krankenversicherung versichert bleiben. Hierzu erhalten Auskünfte bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.

Die Mitnahme von Heimtieren ins EU-Ausland richtet sich nach der EU-Heimtierverordnung.

Benötigt wird danach ein EU-Heimtierausweis, der vom Tierarzt ausgestellt wird. Dieser muss erkennen lassen, dass eine gültige Tollwutimpfung vorgenommen wurde, und dem Tier mithilfe einer Tätowierung (Zahlencode) oder eines Chips eindeutig zuzuordnen sein. In manchen belgischen Gemeinden müssen Sie Ihre Haustiere anmelden. Informationen dazu erteilt die für Sie zuständige Gemeinde. In Belgien gilt für Hunde Leinenpflicht. Die örtlichen Behörden können für gefährliche Hunde Maulkorbzwang anordnen.

Notruf: 112
Notarzt & Feuerwehr: 100
Polizei: 101

Apotheken: 0900/10 5000
Apotheken-Notdienst: 0903 99.000

Bankkartensperre (Eurocard, Visa): 070-344344
Bankkartensperre (American Express): (0)2 6762626

Das Bundesverwaltungsamt erstellt umfangreiche Länderinformationen, die ihre inhaltlichen Schwerpunkte für Auswanderer und Auslandstätige besonders relevanten Bereiche haben, wie zum Beispiel Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen sowie Angaben zu Lebenshaltungskosten oder Arbeitsmarktlage. Entsprechende Informationsschriften bzw. Merkblätter sind bei der Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige erhältlich. Spezielle Informationen für Auswanderer nach Belgien finden Sie hier.

Informationen zu den einzelnen Regionen
- Allgemein sowie speziell über Brüssel: www.bruxelles.be (auch in Niederländisch und Englisch)
- Portalseite zu Einrichtungen und Behörden Brüssels: www.brussel.irisnet.be (auch auf deutsch)
- Portalseite Flanderns: www.vlaanderen.be (Niederländisch) www.flanders.be (Englisch)
- Portalseite der Wallonie: www.wallonie.be (Französisch)

Tipps für Grenzpendler/Grenzgänger
Grenzgänger erhalten Informationen auf der Webseite des Zweckverbands Region Aachen (früher Regio Aachen) beraten. Im Grenzinfopunkt Aachen-Eurode erhalten Sie telefonisch oder persönlich kostenlose Informationen zu den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht in den drei Ländern Belgien, Niederlande und Deutschland.


Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, wird keine Gewähr übernommen.


nach oben