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Visa für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage)

Ein Finger auf einer deutschen Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltstitel, © dpa

Artikel

Für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage).


Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular in der für Sie passenden Sprachfassung aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
  • Stellen Sie bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen. Sie finden hier die Informationen für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck: 

    Visum für einen Studienaufenthalt in Deutschland

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung grundsätzlich im Original (+ 1 Kopie je Nachweis) vorzulegen:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • gültiger nationaler Reisepass
    • gültige belgische Aufenthaltserlaubnis
    • aktuelle Wohnsitzbescheinigung der belgischen Behörden (Certificat de résidence historique/Getuigschrift van woonst historiek)
    • Zulassung zur deutschen Universität/Hochschule im Original
    • Nachweis von für das Studium hinreichenden Deutschkenntnissen (oder, sofern der Studiengang nachweislich ausschließlich englischsprachig ist, der Nachweis hinreichender Englischkenntnisse) bzw. der Anmeldung zu einem Sprachkurs
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Abiturzeugnis bzw. gleichwertiger Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
    • Motivationsschreiben mit Angaben zum geplanten Studium (weshalb dieses Studium, warum in Deutschland, etc.)
    • ggf. Nachweise über ein vorangegangenes Studium inkl. Notenübersichten, Zeugnissen, Diplomen etc.
    • Finanzierung:
      • Nachweis in Form eines Sperrkontos in Deutschland, auf das der jährliche Regelbedarf in Höhe von 11.208 € / ab 1. September 2024: 11.904 € eingezahlt wurde (nähere Informationen zu Sperrkonten gibt es hier)
      • oder in Form einer Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG, i.a.R. abzugeben durch eine Person mit Wohnsitz in Deutschland bei einer Ausländerbehörde,
      • oder in Form eines bestehendes Stipendiums
    • Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz für Deutschland

    • 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

    • Visagebühr in Höhe von 75,00 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact

    Achten Sie bitte auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Falls Ihre Abschlüsse nicht in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache sind, fügen Sie bitte eine Übersetzung bei. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem.



    Visum für Forscher/Wissenschaftler

    Diese Informationen richten sich an Sie, wenn Sie über einen Masterabschluss/Doktorgrad verfügen und zum Zweck der Forschung (z.B. auch Promotion außerhalb eines Vollzeitstudiengangs) nach Deutschland einreisen möchten. Beachten Sie bitte auch unser Merkblatt „Informationen für Forschungseinrichtungen“ (nur in dt. Sprache).

    Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums als Forscher und für die Blaue Karte EU, haben Sie ein Wahlrecht. Wenn Sie sich für die Blaue Karte EU“ entscheiden, orientieren Sie sich bitte an unseren Informationen „Blaue Karte EU“.

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung grundsätzlich im Original (+ 1 Kopie je Nachweis) vorzulegen:

    • ausgefülltes Antragsformular (s. Website)
    • gültiger nationaler Reisepass
    • gültige belgische Aufenthaltserlaubnis
    • aktuelle Wohnsitzbescheinigung der belgischen Behörden (Certificat de résidence historique/Getuigschrift van woonst historiek)
    • Aufnahmevereinbarung gem. § 38f AufentV oder Vertrag gleichen Inhalts mit der Forschungseinrichtung
    • wenn Forschungseinrichtung nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird: Übernahmeverpflichtung der Forschungseinrichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach Beendigung der Aufnahmevereinbarung für den Lebensunterhalt während eines unerlaubten Aufenthalts in der Europäischen Union und für eine Abschiebung entstehen können (§ 18 d Abs. 1 Nr. 2 AufenthG)
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • universitäre Abschlüsse
    • Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz für Deutschland
    • 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • Visagebühr in Höhe von 75,00 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact)

    Achten Sie bitte auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Falls Ihre Abschlüsse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache sind, fügen Sie bitte eine Übersetzung bei. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem.



    Visum für ein Praktikum (über 3 Monate)

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung grundsätzlich im Original (+ 1 Kopie je Nachweis) vorzulegen:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • gültiger nationaler Reisepass
    • gültige belgische Aufenthaltserlaubnis
    • aktuelle Wohnsitzbescheinigung der belgischen Behörden (Certificat de résidence/Getuigschrift van woonst)
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis über gegenwärtiges Studium und ggf. Studienabschluss
    • Sofern vorhanden: Nachweis über Kenntnisse der dt./engl. Sprache, z.B. durch Sprachzertifikate
    • Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung mit folgenden Inhalten:
      • eine Beschreibung des Programms für das Praktikum einschließlich des Bildungsziels oder der Lernkomponenten
      • die Angabe der Dauer des Praktikums
      • die Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung des Praktikanten
      • die Arbeitszeiten des Praktikanten
      • das Rechtsverhältnis zwischen dem Praktikanten und der aufnehmenden Einrichtung
      • der Vergütung
    • je nach Einzelfall:
      • Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit
      • Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums handelt
      • Nachweis über Förderung, Stipendium oder Austauschprogramm
      • falls Vergütung oder Stipendium nicht ausreichend sind, sonstige Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
      • Verpflichtungserklärung der aufnehmenden Einrichtung zur Übernahme aller
        Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der
        Praktikumsvereinbarung entstehen für den Lebensunterhalt des Praktikanten
        während eines unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und eine Abschiebung
        des Praktikanten (§ 16e Abs. 1 Nr. 5 AufenthG).
    • Nachweis über Krankenversicherungsschutz für Deutschland
    • 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • Visagebühr in Höhe von 75,00 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact)

    Falls Ihre Abschlüsse nicht in deutscher, französischer, englischer oder niederländischer Sprache sind, fügen Sie bitte eine Übersetzung bei. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem

    Die Rechtsgrundlagen für ein Praktikumsvisum sind sehr vielfältig. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, kontaktieren Sie uns.

    Telefonische Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 14.00 bis 15.00 Uhr.

    Für alle Visa zur Arbeitsaufnahme ist die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (auszufüllen vom Arbeitgeber) erforderlich.


    Visum zur Arbeitsaufnahme von Fachkräften mit akademischer oder Berufsausbildung

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung grundsätzlich im Original (+ 1 Kopie je Nachweis) vorzulegen:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • ein gültiger nationaler Reisepass
    • eine gültige belgische Aufenthaltserlaubnis
    • eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung der belgischen Behörden (Certificat de résidence/Getuigschrift van woonst)
    • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Ihres Arbeitgebers
    • Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä.
    • Hochschulabschluss. Bei ausländischem Abschluss Nachweis der Vergleichbarkeit. Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen
    • alternativ: Berufsabschluss: bei ausländischem Berufsabschluss auch Anerkennungsbescheid. Mehr zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erfahren Sie hier.
    • Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz für Deutschland
    • 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
    • Visagebühr in Höhe von 75,00 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact)

    Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Falls Ihre Abschlüsse nicht in deutscher, französischer, englischer oder niederländischer Sprache sind, fügen Sie bitte eine Übersetzung bei. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Antragstellern ab 45 Jahren ist ggf. eine bereits bestehende Altersvorsorge nachzuweisen.

    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem.

    Wenn Sie auch ein Visum für die Einreise von Familienangehörigen wünschen, beachten Sie bitte die Informationen zur Familienzusammenführung. Hierfür muss ein gesonderter Termin gebucht werden.

    Telefonische Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 14.00 bis 15.00 Uhr.

    Allgemeine Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und über das Fachkräfteportal 

    Visum für Freiwilligendienst

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung grundsätzlich im Original (+ 1 Kopie je Nachweis) vorzulegen:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • gültiger nationaler Reisepass
    • gültige belgische Aufenthaltserlaubnis
    • aktuelle Wohnsitzbescheinigung der belgischen Behörden (Certificat de résidence /Getuigschrift van woonst)
    • Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland
    • falls der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung enthält: ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung,
    • Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache oder Bestätigung der Einsatzstelle, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können
    • Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz für die Zeit zwischen der Einreise und dem Antritt des Freiwilligendienstes
    • 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • Visagebühr in Höhe von 75,00 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact)

    Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Falls Ihre Abschlüsse nicht in deutscher, französischer, englischer oder niederländischer Sprache sind, fügen Sie bitte eine Übersetzung bei. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem.

    Blaue Karte EU - Visum zur Einreise

    Mit der Blauen Karte EU können Drittstaatsangehörige, die einen Hochschulabschluss besitzen, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Die Blaue Karte EU wird wie alle längerfristigen Aufenthaltstitel ausschließlich von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der Botschaft beantragen Sie das vorab erforderliche nationale Visum.

    Allgemeine Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und über das Fachkräfteportal. Dort können Sie auch die jeweils aktuell gültigen Mindestgehaltsgrenzen erfahren.

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung grundsätzlich im Original (+ 1 Kopie je Nachweis) vorzulegen:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • ein gültiger nationaler Reisepass
    • eine gültige belgische Aufenthaltserlaubnis
    • eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung der belgischen Behörden (Certificat de résidence/Getuigschrift van woonst)
    • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Ihres Arbeitgebers
    • Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä.
    • Hochschulabschluss. Bei ausländischem Abschluss Nachweis der Vergleichbarkeit. Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen
    • Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz für Deutschland
    • 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • Visagebühr in Höhe von 75,00 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact)

    Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Falls Ihre Abschlüsse nicht in deutscher, französischer, englischer oder niederländischer Sprache sind, fügen Sie bitte eine Übersetzung bei. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem.

    Wenn Sie auch ein Visum für die Einreise von Familienangehörigen wünschen, beachten Sie bitte die Informationen zur Familienzusammenführung. Hierfür muss ein gesonderter Termin gebucht werden.

    Chancenkarte

    Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland?

    Oder möchten Berufsqualifikationen anerkennen lassen um in Deutschland zu arbeiten?

    Sie bringen mindestens einen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss mit?

    Sie sprechen Englisch oder Deutsch?

    Dann ist die Chancenkarte eine Möglichkeit für Sie, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden, ohne dass Sie bereits Deutsch sprechen müssen oder bereits eine Jobzusage haben.

    Prüfen Sie direkt mit dem Self-Check, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Die Chancenkarte berechtigt zur Einreise nach Deutschland für bis zu 12 Monate, um dort einen Arbeitsplatz zu suchen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen durchzuführen.
    Voraussetzung ist, dass Ihr Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthalts finanziert werden kann. Sie können während der Arbeitssuche auch einer Nebenbeschäftigung nachgehen (20 Stunden pro Woche) oder Probearbeiten. Wenn Sie bereits eine geplante Nebenbeschäftigung nachweisen können, kann dies in die Prüfung der Finanzierung des Lebensunterhalts einbezogen werden.
    Mit einem deutschen Abschluss oder einem ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss, der als mit deutschen Abschlüssen gleichwertig oder vergleichbar bewertet wird, gelten Sie in Deutschland als „Fachkraft“ und müssen neben der Finanzierung des Lebensunterhalts keine weiteren besonderen Voraussetzungen erfüllen. 
    Aber auch ohne einen gleichwertigen oder vergleichbaren Abschluss können Sie unter den nachfolgenden Voraussetzungen eine Chancenkarte erhalten:

    Sie können einfache Deutschkenntnisse (A1)

    oder
    gute Englischkenntnisse (B2) nachweisen,

    sowie eines der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen:

    Sie besitzen eine ausländische Berufsqualifikation, die in dem Land, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist und die mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer vorsieht,
    oder
    Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss, der in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist,
    oder
    Sie haben einen Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer, der eine Ausbildung voraussetzt, die mit den Anforderungen, die in Deutschland an einen vergleichbaren Berufsabschluss gestellt werden, übereinstimmt.


    Nähere Informationen finden Sie hier und hier.


    Hinweis: Bitte führen Sie vor einer Terminbeantragung den Self-Check durch.


    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung grundsätzlich im Original (+ 1 Kopie je Nachweis) vorzulegen:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • ein gültiger nationaler Reisepass
    • eine gültige belgische Aufenthaltserlaubnis
    • eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung der belgischen Behörden (Certificat de résidence/Getuigschrift van woonst)
    • tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä.
    • Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.)
    • Falls zutreffend: welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer Ausländischen Berufsqualifikation planen Sie?
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. durch Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweis über Eröffnung eines Sperrkontos, etc.). Pro Monat müssen mindestens 1027 Euro zur Verfügung stehen.
    • Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz für Deutschland
    • 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • Visagebühr in Höhe von 75,00 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact)

    UND

    Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine Fachkraft im Sinne von § 18 Abs. 3 AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch:

    • deutschen Berufsausbildungsabschluss oder deutschen Hochschulabschluss oder
    • Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank  für Ihren Hochschulabschluss) oder
    • Falls der Hochschulabschluss nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit H+ bewertet ist: Zeugnisbewertung durch die „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ ZAB  oder
    • Bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure: Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle 

    Wenn Sie keine Fachkraft sind, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

    • Ausländischer Berufsausbildungsabschluss sowie Bescheinigung der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation oder Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation oder
    • Ausländischer Hochschulabschluss sowie Nachweis über staatliche Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses entweder durch Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule) oder Zeugnisbewertung durch die „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ ZAB oder
    • Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit Bestätigung des Bundesinstituts für Berufsbildung BIBB
    • Nachweis über Kenntnisse der deutschen (mindestens A1) oder englischen Sprache (mindestens B2)
    • Punkte für die Chancenkarte – www.make-it-in-germany.de

    Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können
    zur Ablehnung des Visumantrags führen. Falls Ihre Abschlüsse nicht in deutscher,
    französischer, englischer oder niederländischer Sprache sind, fügen Sie bitte eine
    Übersetzung bei. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem.
    Telefonische Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 14.00 bis 15.00 Uhr.




    Working Holiday-Programm

    Der Aufenthalt soll jungen Menschen die Möglichkeit geben, Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes zu erhalten.

    Grundsätzliche Voraussetzungen:

    • mindestens 18 Jahre, höchstens 30 Jahre bei Antragstellung
    • Dauer des Aufenthalts höchstens 1 Jahr
    • Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Japan, Israel, Argentinien, Chile und Uruguay können bei jeder deutschen Auslandsvertretung das Visum beantragen.

    Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen im Original (+ 1 Kopie je Nachweis):

    • ausgefülltes Antragsformular
    • ein gültiger nationaler Reisepass
    • Finanzierungsnachweis (z.B. Kontoauszüge)
    • Lebenslauf mit vollständiger Adresse und Erreichbarkeit
    • ein selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben zu Ihren Beweggründen, warum Sie in Deutschland ein Working Holiday-Programm absolvieren möchten und welche Pläne Sie anschließend haben
    • Belege zu Unterkunft und Transport (z.B. Hotelreservierungen, Zug-/Flugtickets, etc.)
    • Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz für Deutschland für den gesamten Aufenthaltszeitraum
    • 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • Visagebühr in Höhe von 75,00 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact)

    Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem.

    Au-Pair-Aufenthalt

    Grundsätzliche Voraussetzungen:

    • mindestens 18 Jahre, höchstens 26 Jahre bei Antragstellung
    • Dauer des Aufenthalts mindestens 6 Monate, höchstens 1 Jahr
    • Gastfamilie muss Deutsch als Muttersprache sprechen
    • mindestens ein minderjähriges Kind in der Gastfamilie
    • keine Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Au-Pair und Gastfamilie

    Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen im Original (+ 1 Kopie je Nachweis):

    • ausgefülltes Antragsformular
    • ein gültiger nationaler Reisepass
    • eine gültige belgische Aufenthaltserlaubnis
    • eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung der belgischen Behörden (Certificat de résidence historique/ Getuigschrift van woonst historiek)
    • Lebenslauf mit vollständiger Adresse und Erreichbarkeit
    • Vertrag mit der Gastfamilie (der Vertrag kann als Kopie eingereicht werden, wenn das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam)
    • ein selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache zu Ihren Beweggründen, warum Sie in Deutschland einen Au-pair-Aufenthalt absolvieren möchten und welche Pläne Sie anschließend haben
    • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Niveau A1)
    • Nachweis der beruflichen / schulischen Qualifikation (z.B. Abitur, Studienbescheinigung, Universitätsabschluss usw.)
    • unterschriebene Erklärung, dass Sie das Merkblatt für Au Pairs der ZAV erhalten und gelesen haben
    • Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz für Deutschland
    • 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • Visagebühr in Höhe von 75,00 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact)

    Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Falls Ihre Abschlüsse nicht in deutscher, französischer, englischer oder niederländischer Sprache sind, fügen Sie bitte eine Übersetzung bei. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem.


    Merkblatt

    Erklärung

    Fragebogen


    Ehegattennachzug/Visum zur Eheschließung

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung grundsätzlich im Original (+ 1 Kopie je Nachweis) vorzulegen:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • gültiger nationaler Reisepass
    • gültige belgische Aufenthaltserlaubnis
    • aktuelle Wohnsitzbescheinigung der belgischen Behörden mit Angaben zur Familie (composition de ménage/attest gezinssamenstelling)
    • Heiratsurkunde
      • Bei Heirat in Belgien: mehrsprachige und einsprachige Urkunde. Die Urkunde darf nicht älter als drei Monate sein.
      • Heiratsurkunden aus anderen Staaten: s. Anmerkungen zu Urkunden unten.
    • Falls eine religiöse Heiratsurkunde ausgestellt wurde, legen Sie diese bitte auch vor.
    • Falls Sie oder Ihr Ehegatte geschieden sind: Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk. Siehe auch unten. Sofern vorhanden: Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich
    • aktuelle Meldebescheinigung des Ehegatten in Deutschland
    • Ist der Ehegatte deutscher oder EU-Staatsangehöriger: Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises
    • Ist der Ehegatte Staatsangehöriger eines anderen Landes: Original oder beglaubigte Kopie des Reisepasses und Aufenthaltstitels
    • Sie sind noch nicht verheiratet: statt der Heiratsurkunde Bestätigung der Anmeldung der Eheschließung des deutschen Standesamts
    • Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache mittels Zertifikat A 1 durch ein Sprachzeugnis, das auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der „Association of Language Testers in Europe“ (ALTE) beruht. Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu: „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder der telc GmbH, „Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e. V. Weitere Informationen und Ausnahmen von der Erforderlichkeit des Sprachnachweises finden Sie auf der Website des BAMF
    • Nachweis der Krankenversicherung (Bestätigung der Aufnahme in die Familienversicherung und Nachweis einer Versicherung für die Zwischenzeit)
    • 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • Visagebühr in Höhe von 75,00 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact)

    Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Urkunden, die nicht in deutscher, französischer, englischer oder niederländischer Sprache oder als mehrsprachige Urkunden ausgestellt wurden, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Bei ausländischen Urkunden ist ggf. eine Legalisation oder Apostille nötig. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft in dem Land, in der die Urkunde ausgestellt wurde. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem.

    Für weitere Familienmitglieder buchen Sie bitte einen zusätzlichen Termin und beachten Sie die Informationen „Familienzusammenführung von Kindern zu einem Elternteil/Elternteil zum Kind“.


    Familienzusammenführung von Kindern zu einem Elternteil/ Elternteil zum Kind

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung grundsätzlich im Original (+ 1 Kopie je Nachweis) vorzulegen:

    • ausgefülltes Antragsformular, bei minderjährigen Antragstellern zu unterschreiben von den sorgeberechtigten Elternteilen
    • gültiger nationaler Reisepass
    • gültige belgische Aufenthaltserlaubnis
    • aktuelle Wohnsitzbescheinigung der belgischen Behörden mit Angaben zur Familie (composition de ménage/attest gezinssamenstelling)
    • Geburtsurkunde
    • Bei Geburt in Belgien: mehrsprachige und einsprachige Urkunde. Die Urkunde darf nicht älter als drei Monate sein.
    • Geburtsurkunden aus anderen Staaten: s. Anmerkungen zu Urkunden unten.
    • entweder Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung, siehe Anmerkungen zu Urkunden unten
    • falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. Sorgerechts- oder Scheidungsurteil), siehe Anmerkungen zu Urkunden unten
    • Nur bei Antrag des Kindes: Wenn bei gemeinsamer elterlicher Sorge der andere Elternteil nicht mit nach Deutschland einreist, Einverständniserklärung
    • aktuelle Meldebescheinigung der Person in Deutschland
    • Ist die Person in Deutschland deutscher oder EU-Staatsangehöriger: Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises
    • Ist die Person in Deutschland Staatsangehöriger eines anderen Landes: Original oder beglaubigte Kopie des Reisepasses und Aufenthaltstitels
    • Nachweis der Krankenversicherung (Bestätigung der Aufnahme in die Familienversicherung und Nachweis einer Versicherung für die Zwischenzeit)
    • 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • Visagebühr in Höhe von 75,00 €, bei minderjährigen Antragstellern 37,50 € (bar oder mit Visa- oder Mastercard, kein Bancontact)

    Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Alle Urkunden, die nicht in deutscher, französischer, englischer oder niederländischer Sprache oder als mehrsprachige Urkunden ausgestellt wurden, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Bei ausländischen Urkunden ist ggf. eine Legalisation oder Apostille nötig. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft in dem Land, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Die Antragsstellung ist nur möglich nach vorheriger Terminbuchung über das Online-Terminvergabesystem.

    Für weitere Familienmitglieder buchen Sie bitte einen zusätzlichen Termin und beachten Sie die Informationen „Ehegattennachzug/Visum zur Eheschließung“.

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  • Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, buchen Sie hier bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.

Wichtiger Hinweis
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Botschaft Brüssel. Die Botschaft nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Botschaft Brüssel prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Botschaft Brüssel kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Aushändigung des Visums

Sobald die deutsche Botschaft Brüssel über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie das Visum unter Vorlage Ihres Passes abholen.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.


Haben Sie noch Fragen?

Telefonische Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 14.00 bis 15.00 Uhr.

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