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Ehe

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Eheschließungen im Ausland / Eingetragene Lebenspartnerschaften


Das Ehefähigkeitszeugnis beantragen Sie direkt bei der Gemeinde Ihres letzten deutschen Wohnortes. Haben Sie nie in Deutschland gelebt, stellt das Standesamt I in Berlin das Ehefähigkeitszeugnis aus.

Die Botschaft stellt keine „Certificats de coutume“ aus. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier. Bei der Gemeinde Ihres letzten deutschen Wohnortes können Sie eine erweiterte Abmeldebescheinigung erhalten, aus der ihr Familienstatus hervorgeht. Auch möglich ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt vor der belgischen Behörde oder einem Notar.

Die Botschaft stellt solche Bescheinigungen nicht aus. Der belgische Standesbeamte hat selbstständig die anzuwendende Norm zu ermitteln. Es kann auf §1355 BGB verwiesen werden. Die Namenswahl vor dem ausländischen Standesbeamten entfaltet allerdings für den deutschen Rechtsbereich in aller Regel keine Wirkung. Mehr Informationen dazu hier.

Die Abgabe einer Namenserklärung vor einem ausländischen Standesbeamten entfaltet für den deutschen Rechtsbereich in aller Regel keine Wirkung. Die Ehegatten führen also für den deutschen Rechtsbereich auch nach der Eheschließung im Ausland getrennte Namen. Die Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens kann jedoch für den deutschen Rechtsbereich durch Erklärung gegenüber dem zuständigen deutschen Standesbeamten nachgeholt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Ich bin Deutsche/r und möchte meine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen

Eine im Ausland für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe kann auf Antrag im Eheregister eines deutschen Standesamts nachbeurkundet werden. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sofern einer der Ehegatten Deutscher ist. Im Rahmen dieses Antrags kann auch eine Namenserklärung abgegeben werden. Informationen zum deutschen Namensrecht finden Sie hier.

Vorgehen:

Bitte füllen Sie das Formular „Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe“ elektronisch aus und bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor. Nach Prüfung des Sachverhalts, Überprüfung der Unterlagen und Fertigung der Reinschrift vereinbart die Botschaft mit Ihnen einen Termin zur Unterzeichnung des Antrags. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.


Unterlagen:

Die Botschaft benötigt von Ihnen folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopien (je nach Lage des Einzelfalls können darüber hinaus weitere Unterlagen erforderlich sein).

Personenstandsurkunden können Sie grundsätzlich bei dem Standesamt beziehen, welches das Ereignis beurkundet hat.

  1. Heiratsurkunde *;
  2. Geburtsurkunden beider Ehepartner *;
  3. Nachweis der Staatsangehörigkeit(en) der Ehepartner durch Reisepässe und / oder Personalausweise. Falls einer der Beteiligten eine Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzt, bitte die entsprechende Staatsangehörigkeitsurkunde/ Einbürgerungsurkunde beifügen;
  4. Ggf. Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern *;
    Für den Fall, dass gemeinsame Kinder vor der Eheschließung geboren wurden, wird zusätzlich die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung in deutscher Sprache oder mit amtlicher Übersetzung ins Deutsche benötigt. Bei Adoptionen bitte entsprechende Adoptionsbeschlüsse vorlegen.
  5. Ggf. Nachweise zur Namensführung der Beteiligten;
  6. Ggf. Nachweise über Vorehen/ eingetragene Lebenspartnerschaften (Heiratsurkunde, Urkunde über die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) und deren Auflösung (Scheidungsurteil, richterliche Entscheidung in Bezug auf die eingetragene Lebenspartnerschaft, Sterbeurkunde des Ehepartners/ eingetragenen Lebenspartners);
  7. Ggf. deutsche Abmeldebescheinigung aller Beteiligten, die einen deutschen Wohnsitz hatten;
  8. belgische Wohnsitzbescheinigung des deutschen Staatsangehörigen;
  9. gültige Aufenthaltserlaubnis für Belgien (sofern nicht belgischer Staatsangehöriger).

* Deutsche oder internationale Urkunde; sofern das Land keine internationalen Urkunden ausstellt: Original nebst amtlich beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache. Bei belgischen elektronischen Urkunden benötigen die deutschen Standesämter zusätzlich zur internationalen Urkunde auch eine einsprachige Urkunde. Dies kann auf Französisch oder Niederländisch sein. Viele Standesämter können aber auch deutschsprachige Urkunden erstellen.

Zu dem Termin bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen im Original mit. Die Originale erhalten Sie nach Überprüfung sofort zurück.

Sofern im Rahmen des Antrags gleichzeitig eine Namenserklärung abgegeben wird, ist die Anwesenheit beider Ehegatten beim Termin erforderlich; andernfalls genügt die Vorsprache eines Ehegatten. Die Botschaft leitet den Antrag anschließend an das zuständige deutsche Standesamt weiter.

Bei einer Namenserklärung überprüft das deutsche Standesamt die gewünschte Namensführung und stellt dann eine Bescheinigung über die Wirksamkeit aus. Ein ggf. gleichzeitig gestellter Antrag auf Ausstellung eines Ausweisdokumentes kann erst nach Vorlage dieser Wirksamkeitsbestätigung weiter bearbeitet werden. Bitte beachten Sie dies in Ihrer Zeitplanung!

Gebühren:

Die Botschaft erhebt für die Beglaubigung der Unterschriften der Antragsteller eine Gebühr von 79,60 € (Antrag mit Namenserklärung) bzw. 56,40 € (Antrag ohne Namenserklärung). Weitere Gebühren fallen für die Beglaubigung der Fotokopien an (27,83 €).

Das zuständige Standesamt erhebt ebenfalls eine Gebühr. Mangels einer bundeseinheitlichen Regelung richtet sich diese nach dem jeweiligen Landesrecht.

Sollten Sie über keine E-Mailadresse verfügen, können Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (einfache Fotokopien genügen) an die Anschrift der Botschaft übersenden.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beim Königreich Belgien
Rechts- und Konsularabteilung
RK-10-DI
Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14
1040 Brüssel

Haftungsausschluss:
Alle vorstehenden Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt ihrer Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Stand: 09/2021


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