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Visa und Einreise

18.03.2020 - Artikel

Willkommen in Deutschland!

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Bitte buchen Sie Termine lediglich über unser Buchungssystem. Neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet. Wir bitten um Verständnis, dass Sie Termine nicht per Mail oder Telefon erhalten können.

Bitte senden Sie uns nur dann eine Mail mit einem Terminwunsch, wenn Sie eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren haben.

Für langfristige Aufenthalte (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug) in Deutschland benötigen Angehörige von Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) ein Visum.

Mehr Informationen zu langfristigen Aufenthalten

Für kurzfristige Aufenthalte (max. 90 Tage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen) benötigen Angehörige von Drittstaaten eine gültige belgische Aufenthaltserlaubnis sowie einen gültigen nationalen Reisepass. Die Beantragung eines Besuchsvisums entfällt.

Ausländer, die mit einem gültigen Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können ihren Aufenthalt in Belgien nur bei der für ihren Wohnort zuständigen Stadtverwaltung verlängern. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Schengen-Staat das ursprüngliche Visum erteilt hat. Die Botschaft kann keine Visa verlängern.

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