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Hinweis für Antragsteller mit Wohnsitz in den Provinzen Limburg und Lüttich

Artikel

Antragsteller mit Wohnsitz in den belgischen Provinzen Limburg und Lüttich können die Ausstellung eines Reisepasses eines Personalausweises oder eines Kinderreisepasses (ausgenommen sind Erstanträge), auch bei einer innerdeutschen Passbehörde beantragen.

Bei der Ausstellung von Ausweispapieren durch eine unzuständige Passbehörde im Inland fallen höhere Gebühren an.

Für Personen die in Belgien geboren wurden oder in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden, sich aber bereits in Belgien aufhalten, erfolgt die Erstausstellung eines deutschen Ausweispapieres bei der Botschaft in Brüssel.

Weiterhin können die Passbehörden im Inland die Annahme des Antrags verweigern, wenn grundsätzliche Fragen (z.B. Namensführung nach deutschem Recht, deutsche Staatsangehörigkeit, Sorgerecht für Kinder etc.) nicht geklärt sind. In diesen Fällen muss der Antrag ebenfalls bei der Botschaft in Brüssel gestellt werden.

Bitte setzen Sie sich vorab telefonisch mit der innerdeutschen Passbehörde in Verbindung, um zu erfahren, ob Sie Ihre Ausweispapiere tatsächlich dort beantragen können und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.

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